Feuerwehrbedarfsplan
24.08.2021
Feuerwehrbedarfsplan durch den Gemeinderat genehmigt!
Der Gemeinderat stimmte am 23.08.2021 für den Feuerwehrbedarfsplan.
Mit dieser Zustimmung, kann die Feuerwehr Neufahrn auch in Zukunft die nach Art. 1 BayFwG benannten Pflichtaufgaben der Gemeinde Neufahrn erfüllen und zur Sicherheit der Bürger in Neufahrn bspw. im abwehrenden Brandschutz oder der technischen Hilfeleistung beitragen.
Die Feuerwehr Neufahrn bedankt sich für das Vertrauen!